Erbrecht & Nachfolgeplanung - Fachanwalt für Erbrecht Dr. Peetz

Ablauf

Wie wir arbeiten

Transparente Schritte – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, und sich auf eine klare, belastbare Beratung verlassen können.

  1. Erstgespräch & Analyse

    Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation: Familie, Vermögen, bestehende Verfügungen und offene Fragen. So entsteht ein belastbares Bild Ihrer Ausgangslage.

  2. Strategieentwicklung

    Auf dieser Grundlage erarbeiten wir Optionen mit klaren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen – abgestimmt auf Ihre Ziele und Risiken.

  3. Umsetzung (Testament, Verträge, Pflichtteil etc.)

    Wir setzen das Ergebnis praxisnah um – von Pflichtteil, Testament bis zu begleitenden Verträgen und Vollmachten.

Ein roter Faden von der ersten Einschätzung bis zur finalen Regelung – ohne Überraschungen in der Mandatsführung.

Leistungen im Erbrecht

Kurzinfo zu den Themenschwerpunkten – jeweils mit weiterführender Unterseite.

Fachanwalt Erbrecht in Ihrer Stadt finden

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    Pflichtteilsrechner
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    Pflichtteilsrechner

    Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren ungefähren Pflichtteilsanspruch - inklusive Schenkungen.

    Schritt 1 von 7

    Gesamtwert des Nachlasses

    Schätzen Sie den Gesamtwert aller Vermögenswerte.

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    Hinterbliebener Ehegatte

    Hat der Verstorbene einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen?

    Güterstand (wenn bekannt)

    Der Güterstand beeinflusst den Erbanteil des Ehegatten.

    Kinder und Enkel

    Vorverstorbene Kinder werden durch Enkel vertreten (Repräsentation). Ohne Enkel in einem Strang wächst dessen Anteil auf die übrigen Kinder bzw. Stämme an (Anwachsung).

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    Ihr Verwandtschaftsverhältnis

    In welcher Beziehung stehen Sie zum Erblasser?

    Schenkungen (Pflichtteilsergänzung)

    Schenkungen der letzten 10 Jahre erhöhen den Anspruch, mit jährlicher Abschmelzung.

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    Ihr geschätzter Pflichtteilsanspruch

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    Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung. Der tatsächliche Anspruch hängt von weiteren Faktoren ab.
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    Gesetzlicher Erbquoten-Rechner

    Berechnen Sie Ihre gesetzliche Erbquote in Prozent.

    Schritt 1 von 5

    Familienstand

    Gab es einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner?

    Voreinstellung: Nein. Bitte bei Bedarf auf „Ja“ umstellen.

    Verwandte 1. Ordnung (Kinder)

    Kinder schließen Eltern und Geschwister von der Erbfolge aus.

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    Verwandte 2. Ordnung

    Nur relevant, wenn keine Kinder/Enkel vorhanden sind.

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    Ihre Rolle

    Für wen soll die individuelle Quote berechnet werden?

    Ihre gesetzliche Erbquote

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    Vereinfachte Orientierungsrechnung nach gesetzlicher Erbfolge. Sonderfälle (z. B. Testament, Erbverzicht, Adoption, Auslandsbezug) sind nicht berücksichtigt.
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    Checklisten-Generator Erbfall

    Erstellen Sie mit wenigen Angaben eine individuelle To-do-Liste für den Erbfall – inklusive Aufgaben für die ersten 72 Stunden.

    Schritt 1 von 4

    Ihre Rolle

    Welche Rolle haben Sie im Erbfall?

    Aktuelle Lage

    Welche Punkte treffen aktuell zu?

    Wohnverhältnis

    Risiko-Einschätzung

    Gibt es Hinweise auf Schulden oder Streit?

    Ihre individuelle Checkliste

    Diese Liste ist eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
    Kontakt aufnehmen
    Kostenfreier Selbsttest

    Vorsorge-Check

    Kurzes Quiz: Sind Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aktuell und ausreichend?

    In 2 Minuten zur ersten Einschätzung

    1) Testament vorhanden?

    2) Testament zuletzt aktualisiert?

    3) Vorsorgevollmacht vorhanden?

    4) Patientenverfügung vorhanden und konkret?

    5) Sind alle Dokumente für Angehörige schnell auffindbar?

    Bewertungsschluessel: 9-10 Punkte = Gute Basis, 6-8 Punkte = Teilweise ausreichend, 0-5 Punkte = Erhöhter Handlungsbedarf.
    Gesamtpunktzahl: -/10
    Häufige Fragen zum Erbrecht

    Kurz beantwortet – für eine Einzelfallbewertung ist eine anwaltliche Beratung erforderlich.

    • Wann brauche ich einen Fachanwalt für Erbrecht?

      Ein Fachanwalt für Erbrecht ist sinnvoll, sobald Sie ein Testament erstellen, eine Erbschaft regeln oder Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft vermeiden möchten. Besonders bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder Patchwork-Familien ist rechtliche Beratung wichtig, um spätere Streitigkeiten zu verhindern.

    • Was passiert ohne Testament im Erbrecht?

      Ohne Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, dass Ehepartner und Kinder zuerst erben. Lebenspartner ohne Ehe sind nicht berücksichtigt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, durch ein Testament die eigene Nachlassplanung rechtssicher zu gestalten.

    • Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland?

      In der Regel erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Verwandten (neben dem Ehegatten). Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt. Das Gesetz unterscheidet folgende Ordnungen (Bezeichnung der Verwandtschaft im Beispiel immer aus der Sicht des Erblassers): 1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (sämtliche vom Erblasser abstammende Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.; nicht hingegen Stiefkinder oder Ziehkinder). 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.). Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern noch, erben deren Kinder (also in der Regel die Geschwister des Verstorbenen) nichts. Lebt nur noch ein Elternteil, bekommt er die Hälfte, und der Rest wird auf die Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils aufgeteilt. Falls keine Kinder vorhanden sind, erbt der überlebende Elternteil allein. Leben beide Eltern nicht mehr, erhalten deren Kinder den Erbanteil (Eintrittsrecht). 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.). Ein Verwandter ist jedoch dann nicht zur Erbfolge berufen, wenn ein (auch mit ihm selbst) Verwandter der vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Verwandte erster Ordnung schließen somit alle anderen Verwandten aus. Eine Ausnahme gilt beim Ehegattenerbrecht. Innerhalb der Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip. Danach schließt ein zur Zeit des Erbfalls (also beim Tod des Erblassers) lebender Angehöriger alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Personen aus. Hinterlässt der Erblasser beispielsweise Sohn und Enkel, so schließt der überlebende Sohn den (durch ihn mit dem Erblasser verwandten) Enkel aus.

    • Was ist der Pflichtteil im Erbrecht?

      Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch für nahe Angehörige wie Abkömmlinge, Ehepartner oder Eltern. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegenüber den Erben geltend gemacht.

    • Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

      Ein Pflichtteilsanspruch besteht nur dann, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann auch mit einem Testament nicht unterschritten werden. Pflichtteilsberechtigte Personen sind nur Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten, sofern sie gesetzliche Erben geworden wären. Alle anderen Verwandten, also Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, sind nicht pflichtteilsberechtigt. Wie prüfen gerne, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht.

    • Kann ich jemanden im Testament enterben?

      Ja, eine Enterbung ist grundsätzlich möglich. Allerdings behalten nahe Angehörige in den meisten Fällen ihren Pflichtteilsanspruch. Eine vollständige Enterbung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser.

    • Wie kann man den Pflichtteil reduzieren oder rechtssicher gestalten?

      Eine Pflichtteilsreduzierung ist nur eingeschränkt möglich. Häufige Gestaltungsmöglichkeiten sind Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzichtsverträge oder eine strukturierte Nachfolgeplanung. Fundierte rechtliche Beratung hilft, typische Fehler zu vermeiden.

    • Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

      Testament und Erbvertrag enthalten letztwillige Verfügungen. Der Hauptunterschied ergibt sich allerdings bereits aus dem Wortlaut: Es handelt sich bei einem Erbvertrag um einen Vertrag, der zwischen Vertragspartnern geschlossen wird. Während Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten können, wie z.B. das bekannte Berliner Testament, besteht diese Möglichkeit nicht für unverheiratete Personen. Nicht miteinander verheiratete Personen, z.B. nichteheliche Lebenspartner oder Geschwister, können jedoch einen Erbvertrag errichten. Soll die Verfügung von Todes wegen mit einer lebzeitigen Verpflichtung, wie insbesondere einer Pflegeverpflichtung, verknüpft werden, ist diese Verknüpfung nur mit einem Erbvertrag möglich. Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragliche Regelung enthalten. Zudem ist der Erbvertrag grundsätzlich nicht widerruflich, er hat also eine höhere Bindungswirkung als ein Testament. Jedoch kann sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rücktritt vorbehalten, was in der Praxis auch meistens geschieht. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt zudem darin, dass der Erbvertrag zwingend notariell beurkundet werden muss, während ein Testament auch eigenhändig, also handschriftlich verfasst werden kann.

    • Was ist eine Erbengemeinschaft und welche Probleme gibt es?

      Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Dies führt häufig zu Konflikten, insbesondere bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten.

    • Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?

      Die Auflösung erfolgt durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Dabei wird das Erbe aufgeteilt oder verkauft und der Erlös verteilt. Rechtliche Begleitung kann helfen, Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden oder strukturiert zu lösen.

    • Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?

      Eine Immobilie geht automatisch auf die Erben über. Gibt es mehrere Erben, gehört die Immobilie allen gemeinsam. Häufig ist eine Teilungsversteigerung oder ein Verkauf erforderlich, wenn keine Einigung möglich ist.

    • Kann ich ein Erbe ausschlagen?

      Ja, ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen (manchmal auch sechs Monaten) ausgeschlagen werden. Dies ist besonders sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht.

    • Wann sollte man ein Erbe ausschlagen?

      Ein Erbe sollte ausgeschlagen werden, wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen oder wenn keine Haftung für Verbindlichkeiten übernommen werden soll.

    • Was ist Erbschaftsteuer und wann fällt sie an?

      Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des Erbes bestimmte Freibeträge überschreitet. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 €, für Kinder 400.000 € (jeweils nach derzeitiger gesetzlicher Regelung; Einzelfall und Steuerklassen beachten).

    • Wie kann man Erbschaftsteuer legal reduzieren?

      Erbschaftsteuer kann durch frühzeitige Nachfolgeplanung reduziert werden, z. B. durch Schenkungen, Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre oder strukturierte Vermögensübertragungen.

    • Was ist eine Nachfolgeplanung im Erbrecht?

      Die Nachfolgeplanung regelt frühzeitig, wie Vermögen, Immobilien oder Unternehmen übertragen werden. Sie ist besonders wichtig für Unternehmer und größere Vermögenswerte.

    • Was ist eine Vorsorgevollmacht im Zusammenhang mit Erbrecht?

      Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Sie ergänzt das Testament und ist Teil einer umfassenden Nachfolgeplanung zu Lebzeiten.

    • Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

      Ein Erbe tritt in die gesamte rechtliche Stellung ein. Ein Vermächtnis ist dagegen nur ein einzelner Anspruch, z. B. auf Geld oder einen Gegenstand.

    • Wie lange dauert ein Erbverfahren in Deutschland?

      Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Erbfälle können wenige Wochen dauern, während komplexe Streitigkeiten über Monate oder Jahre gehen können.

    • Wann ist eine rechtliche Beratung im Erbrecht sinnvoll?

      Eine Beratung ist sinnvoll bei Testamentserstellung, Pflichtteilsfragen, Erbengemeinschaften, Immobilien oder Unternehmensnachfolge. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, rechtliche und steuerliche Fehler zu vermeiden.

    Qualifikation & Vertrauen

    Was Sie bei der Wahl eines Anwalts einordnen können – transparent und nachvollziehbar.

    Dr. Matthias Peetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg
    Dr. Matthias Peetz Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Qualifikationen

    • Fachanwalt für Erbrecht – verliehen nur bei nachgewiesener Praxiserfahrung, Fortbildung und Prüfung nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung.
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – für wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich geprägte Nachlass- und Nachfolgefälle.
    • Zusätzlich: Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und zertifizierter Nachlasspfleger.
    • Zusätzlich: Diplom-Kaufmann.

    Mitgliedschaften

    • Rechtsanwaltskammer Bamberg – kammerrechtliche Zulassung und berufsrechtliche Aufsicht
    • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
    • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV – fachlicher Austausch im Spezialgebiet Erbrecht
    • Deutsches Forum für Erbrecht e. V. (Erbrechtsforum)
    • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

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