Prozesskostenrechner

Mit unserem Prozesskostenrechner lässt sich das Kostenrisiko für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren abschätzen. Dabei werden neben den Gerichtskosten auch die Kosten für den eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt berücksichtigt. Es handelt sich also um einen kombinierten Anwaltsgebühren- und Gerichtskostenrechner.

Prozesskosten bestimmen sich nach dem Streitwert

In das erste Feld des Prozesskostenrechners ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert einzutragen, also der Wert, um den gestritten wird. Er ist maßgeblich für die Höhe der im Prozess entstehenden Gebühren für Gericht und Anwälte. Die einzelnen Gebührentatbestände richten sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Bei einer Zahlungsklage ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert recht leicht zu bestimmen. Er ist ganz einfach der Betrag, der im Prozess eingeklagt wird. Schwieriger wird es beispielsweise im Familienrecht bei einer Scheidung, denn hier sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zur Bestimmung des Streitwerts zu berücksichtigen. In einem Gerichtsverfahren wird der Streitwert grundsätzlich vom Gericht festgesetzt.

Auch die Anzahl der Mandanten und Gegner hat Einfluss auf die Aufwendungen und damit die Prozesskosten. Mit weiteren Beteiligten am Rechtsstreit erhöhen sich grundsätzlich auch die Prozesskosten. Daher sind diese Zahlen ebenfalls in den Prozesskostenrechner einzutragen.

Prozesskosten gemäß Entwicklung des Verfahrens

Für die Anwaltskosten nach dem RVG und die Gerichtskosten nach dem GKG ist ebenfalls relevant, wie sich das Verfahren entwickelt. Eine außergerichtliche Einigung ist in der Regel kostengünstiger, wie wenn der Prozess erst durch ein Urteil endet. Rechtsanwälte erhalten im Fall einer Einigung zwar gemäß RVG eine zusätzliche Einigungsgebühr, aber dafür reduzieren sich die Gerichtskosten.

In den Kostenrechner ist daher einzutragen, ob es sich um ein außergerichtliches und/oder gerichtliches Verfahren handelt und wie dieses jeweils ausgeht. In jeder möglichen weiteren Instanz wie Berufung oder Revision entstehen gegebenenfalls weitere Prozesskosten. Ob und in welcher Höhe jeweils eine Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr oder Einigungsgebühr gemäß RVG entsteht, gibt der Kostenrechner automatisch zusammen mit den etwaigen Gerichtsgebühren aus. Aus diesen Einzelpositionen ermittelt der Rechner den Betrag der zu erwartenden Prozesskosten, bestehend aus Anwalts- und Gerichtskosten.

Auslagen der Rechtsanwälte werden dabei in Form der vom RVG vorgesehenen Pauschale vom Prozesskostenrechner automatisch hinzugefügt. Allerdings können Zeugenvernehmungen, Gutachten und ähnliche Posten die Prozesskosten noch deutlich erhöhen.

Erstattung von Prozesskosten durch Gegner oder Versicherung

Wer die Prozesskosten am Ende tragen muss, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens, wobei sie ggf. aber auch von einer Rechtsschutzversicherung oder der Staatskasse im Rahmen von Prozesskostenhilfe übernommen werden können. Anhand der im Prozesskostenrechner gemachten Angaben lässt sich jedoch zumindest abschätzen, wie hoch die Kosten für die Anwälte und das Gericht insgesamt voraussichtlich sein werden. Im Zweifel sollte man sich aber von einem Anwalt frühzeitig über die entstehenden Prozesskosten aufklären lassen.