Detailansicht für den Begriff

Zweckvermächtnis

Zweckvermächtnis

Der Erblasser kann sich darauf beschränken, den Zweck eines Vermächtnisses zu bestimmen. Die Bestimmung der Leistung kann er jedoch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. 

Zurück zur Liste

Jetzt anrufen +49 (0)951 98 60 50 Termin anfragen