Detailansicht für den Begriff

Zentrales Vorsorgeregister

Bedeutung

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer geführt. Dort werden öffentlich beurkundete, öffentlich beglaubigte und privatschriftliche Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registriert. Dort können sich die Betreuungsgerichte schnell und zuverlässig über etwaig vorhandene Vorsorgeurkunden informieren. Der Vollmachtgeber kann die Eintragung in das ZVR schriftlich oder durch Datenfernübertragung beantragen. Nach einer Anmeldung auf der Homepage des Zentralen Vorsorgeregisters ist es möglich, einzugeben, wann die Vorsorgeurkunden erstellt wurden, für welche Aufgabenkreise und wer der Bevollmächtigte ist. Dies diesbezüglichen Kosten für die Meldung betragen 18,50 €. Sind mehrere Bevollmächtigte einzutragen, erhöht sich für jeden weiteren Bevollmächtigten nach dem ersten Bevollmächtigten die Gebühr um 3,00 € bei schriftlicher Mitteilung und um 2,50 € bei Onlineübermittlung. Ebenfalls vermindert sich bei Onlineübermittlung die Grundgebühr von 18,50 € um 3,00 €, bei elektronischer Übermittlung und bei Zahlung über Lastschrifteinzug um weitere 2,50 €.

Wird die Vorsorgevollmacht durch einen registrierten Nutzer übermittelt, beispielsweise durch den Anwalt, der die Vorsorgeurkunden erstellt hat, beträgt die Grundgebühr 16,00 € für einen Bevollmächtigten, für jeden weiteren benannten Bevollmächtigten erhöht sich die Gebühr ebenfalls um 3,00 €, bei elektronischer Übermittlung um 2,50 €. Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug reduzieren sich die Gebühren um 2,50 €, bei Onlineübermittlung um 5,00 €. Es liegt kein Formzwang vor. Nach Eintragung der Vollmacht im Register erhält man eine Eintragungsbestätigung und eine sogenannte ZVR-Card. Diese sieht aus wie eine Scheckkarte und kann so leicht bei sich getragen werden. Dies ist wichtig, damit im Falle eine Falles sofort durch die Daten auf der ZVR-Card bekannt ist, dass eine Vollmacht besteht, wer der Bevollmächtigte ist und wie dieser erreicht werden kann.

Zurück zur Liste