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Zentrales Testamentsregister

Zentrales Testamentsregister

Das zentrale Testamentsregister enthält Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Unterlagen, die entweder in gerichtliche Verwahrung gegeben oder von einem Notar errichtet wurden. Das zentrale Testamentsregister wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Das zuständige Nachlassgericht wird daraufhin informiert, on und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

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