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Vorweggenommene Erbfolge

Vermögensübertragungen unter Lebenden

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man Vermögensübertragungen unter Lebenden in der Erwartung, dass der Erwerber im Erbfall ohnehin das Vermögen erhalten würde.

Insbesondere folgende Ziele werden mit einer lebzeitigen Übertragung verfolgt:

  • Reduzierung der Erbschaftsteuer
  • Erhaltung des Familienvermögens
  • Pflichtteilsminimierung
  • Versorgung des Beschenkten
  • Übertragung von Verantwortung

Der Schenker sollte jedoch ausreichend finanziell und rechtlich abgesichert sein. Insbesondere sollte die Aufnahme folgender Klauseln in den Schenkungsvertrag in Erwägung gezogen werden:

  • Vorbehalt des Nießbrauchs bzw. Wohnrechts
  • Anrechnungsbestimmung auf den Pflichtteil
  • Verpflichtung zur Pflege oder Rentenzahlungen
  • Ausgleichspflicht
  • Rückfallklausel

Die vorweggenommene Erbfolge hat zum Teil gravierende Auswirkungen und sollte vorab mit einem Spezialisten besprochen werden.

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