Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man Vermögensübertragungen unter Lebenden in der Erwartung, dass der Erwerber im Erbfall ohnehin das Vermögen erhalten würde.
Insbesondere folgende Ziele werden mit einer lebzeitigen Übertragung verfolgt:
- Reduzierung der Erbschaftsteuer
- Erhaltung des Familienvermögens
- Pflichtteilsminimierung
- Versorgung des Beschenkten
- Übertragung von Verantwortung
Der Schenker sollte jedoch ausreichend finanziell und rechtlich abgesichert sein. Insbesondere sollte die Aufnahme folgender Klauseln in den Schenkungsvertrag in Erwägung gezogen werden:
- Vorbehalt des Nießbrauchs bzw. Wohnrechts
- Anrechnungsbestimmung auf den Pflichtteil
- Verpflichtung zur Pflege oder Rentenzahlungen
- Ausgleichspflicht
- Rückfallklausel
Die vorweggenommene Erbfolge hat zum Teil gravierende Auswirkungen und sollte vorab mit einem Spezialisten besprochen werden.