Eine Versetzung liegt vor, wenn
- Ihnen Arbeitsaufgaben zugewiesen werden, die von Ihren bisherigen Aufgaben erheblich abweichen und/oder
- Sie in eine andere Abteilung wechseln sollen
- Sie die bisherigen Aufgaben jetzt an einem weit entfernten anderen Standort ausführen sollen
- und diese Maßnahme von einer gewissen Dauer (mindestens einen Monat) ist.
Damit eine Versetzung rechtlich zulässig ist, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine wirksame Weisung des Arbeitgebers
- Einhaltung arbeitsvertraglicher Regelungen
- Einhaltung betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen
- Anhörung und Zustimmung des Betriebsrats
- Berücksichtigung sozialer Belange des Arbeitnehmers
- Verhältnismäßigkeit der Versetzung
Als Arbeitnehmer können Sie gegen eine innerbetriebliche Versetzung Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für den Widerspruch darlegen. Die Frist für den Widerspruch hängt von den jeweiligen Regelungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab. In der Regel gilt jedoch eine Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der Versetzung.
- Typische Gründe für einen Widerspruch gegen eine Versetzung sind:
- Fehlende oder unwirksame Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag
- Verstoß gegen das Gebot des billigen Ermessens
- Eine Versetzung verursacht unzumutbare Härte für den Arbeitnehmer (z.B. lange Fahrtzeiten oder eine Verschlechterung der persönlichen oder familiären Situation)
- Verstoß gegen das AGG oder andere diskriminierende Aspekte bei der Versetzung
- Fehlende oder fehlerhafte Beteiligung des Betriebsrats
- Schlechtere Arbeitsbedingungen (z.B. Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche) oder Karrierechancen am neuen Arbeitsplatz
Ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren kann dazu führen, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Versetzung revidiert wird oder dass eine Neubetrachtung der Entscheidung unter Berücksichtigung der Widerspruchsgründe erfolgt.
Wenn Ihr Widerspruch gegen eine Versetzung erfolglos bleibt oder Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte bei der Versetzung verletzt wurden, können Sie arbeitsgerichtliche Schritte einleiten. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann darauf abzielen, die Versetzung für rechtswidrig zu erklären, die Anordnung aufzuheben oder Schadenersatz und Entschädigung zu verlangen.