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Verbringungskosten

Kosten der Verbringung des beschädigten Kfz zu einer fremden Lackierwerkstatt

Die meisten Werkstätten haben aus Kostengründen keine eigene Lackierabteilung mehr, sondern verbringen die beschädigten Fahrzeuge an eine fremde Lackierwerkstatt.

Diese Position der sogenannten Verbringungskoten wird kontrovers diskutiert.

Eine Vielzahl von Gerichten bejaht die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung dann, wenn sie ortsüblich sind und im Sachverständigengutachten angesetzt wurden.

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