Detailansicht für den Begriff

Untervermächtnis

Bedeutung

Ein Untervermächtnis ist ein Vermächtnis, mit dem der Vermächtnisnehmer beschwert ist. Zur Erfüllung des Vermächtnisses ist der Beschwerte erst dann verpflichtet, wenn er berechtigt ist, die Erfüllung des ihm zugewendeten Gegenstands zu verlangen. Er kann die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, nicht ausreicht.

Zurück zur Liste

Jetzt anrufen +49 (0)951 98 60 50 Termin anfragen