Beim Unternehmertestament steht die Unternehmensnachfolge von Todes wegen im Vordergrund, da das Unternehmen einen wesentlichen Teil des im Erbfall übergehenden Vermögens darstellt. Die gängigsten Gestaltungen sind das Alleinerbenmodell, das Vermächtnismodell, das Frankfurter Testament sowie das Vor- und Nacherbenmodell.