Detailansicht für den Begriff

Sachverständigenkosten (Unfall)

Kosten des Sachverständigen

Die durch ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenhöhe entstandenen Gutachterkosten sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu ersetzen. Zu beachten ist, dass von der Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von bis zu 1.000 € eine Bagatellgrenze angenommen wird. Das heißt, sofern der festgestellte Schaden diese (fließende) Grenze unterschreitet, kann es sein, dass die Erstattung der Gutachterkosten von der Versicherung abgelehnt wird. Falls nach überschlägiger Schätzung daher zu erwarten ist, dass der Schaden in dieser Größenordnung liegt, sollte vorsorglich erst einmal ein (möglichst kostenfreier) Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt eingeholt werden.

Zurück zur Liste