Durch eine Pflichtteilsstrafklausel kann der Erblasser anordnen, dass für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter den Pflichtteil geltend macht, bestimmte für den Pflichtteilsberechtigte negative Rechtsfolgen eintreten.
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Durch eine Pflichtteilsstrafklausel kann der Erblasser anordnen, dass für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter den Pflichtteil geltend macht, bestimmte für den Pflichtteilsberechtigte negative Rechtsfolgen eintreten.