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Pflichtteilslast

Bedeutung

Wer von den Personen, die etwas aus der Erbschaft erhalten haben, hat wieviel vom Pflichtteil zu zahlen? Das ist die Frage nach der Pflichtteilslast. Die §§ 2318 bis 2324 regeln diese Frage, wie die Zahlung des Pflichtteils im Verhältnis der Personen, die etwas aus der Erbschaft erhalten haben, zu leisten ist. 

Mehrere Miterben haften untereinander in der Regel nach dem Verhältnis ihrer Erbteile.

Ein mit Vermächtnissen oder Auflagen beschwerter Miterbe kann diese Beschwerungen verhältnismäßig zur Mittragung der Pflichtteilslast heranziehen. 

Der Erblasser kann aber auch die Tragung der Pflichtteilslast einigen oder einem einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmer nach seinem Gutdünken auferlegen, sofern dadurch nicht der Pflichtteil des Betroffenen selbst beeinträchtigt wird.

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