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Pflichtteilsbeschränkung (in guter Absicht)

Bedeutung

Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht schützt den betreffenden Abkömmling vor sich selbst und dessen Eigengläubigern und dient zudem dem Schutz des Familienvermögens. Danach kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch Anordnung einer Nacherbschaft/Nachvermächtnis und/oder einer Testamentsvollstreckung beschränken. Der Abkömmling kann sich nicht durch Ausschlagung und Pflichtteilsverlangen von diesen Beschränkungen befreien. Dies ist der maßgebliche Vorteil gegenüber dem Bedürftigentestament. Ein Nachteil liegt darin, dass zwingend die gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmer werden müssen, auch wenn dies dem Erblasser nicht gefällt. 

Synonyme: Pflichtteilsbeschränkung

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