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Pflichtteilsanspruch

Bedeutung

Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen des Erblassers eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass für den Fall, dass der Erblasser sie von der Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil gibt im Gegensatz zum Erbteil aber nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags. Es werden zwei Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten unterschieden: Der ordentliche Pflichtteil, der aus dem Wert des zum Todeszeitpunkt vorhandenen Nachlasses berechnet wird und der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aus bestimmten Schenkungen des Erblassers ermittelt wird. 

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