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Personengesellschaft

Bedeutung

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Einen Sonderfall stellt die Partnerschaftsgesellschaft dar: Hier findet eine Haftungsbeschränkung für Berufsfehler statt.

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