Die sog. Erklärung zur Organ- und Gewebespende ist eine spezielle Verfügung, die einen bestimmten Ausschnitt des Totenfürsorgerechts regelt. Jeder kann durch eine vor dem Tod abgegebene Erklärung die Organentnahme bindend regeln, zum Beispiel in einem Organspende-Ausweis. Transplantationen nach dem Tod können zugelassen oder untersagt werden. Es ist auch eine Beschränkung der Entnahme auf bestimmte Organe oder die Übertragung der Entscheidungsbefugnis ganz oder teilweise auf eine namentlich bestimmte Vertrauensperson möglich. Eine weitergehende Regelung, etwa eine Anordnung wer das Organ erhalten darf oder wer nicht, ist im Transplantationsgesetz (TPG) nicht vorgesehen und ausgeschlossen. Die Transplantation selbst ist umstritten. Einerseits kann sie Leben retten. Andererseits ist unklar, wann jemand wirklich tot ist. Üblicherweise wird der Zusammenbruch der Funktionen des Hirns (sog. Hirntod) dem Tod gleichgesetzt. Um die Organe durchblutet zu halten und später verwerten zu können, muss zudem das Herz-Kreislauf-System des Spenders künstlich aufrechterhalten werden, manchmal über Wochen. Der Tote ist warm, sein Herz schlägt. Die Angehörigen können seinen Tod nicht in der herkömmlichen Weise erleben. So befürchten manche, vorzeitig als tot bezeichnet zu werden, andere möchten nicht im Interesse eines Unbekannten wie ein Ersatzteillager ausgeschlachtet werden.