Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erfolgt entweder als ordentliches Testament, zum Beispiel durch eine eigenhändige Erklärung, oder als Nottestament.
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Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erfolgt entweder als ordentliches Testament, zum Beispiel durch eine eigenhändige Erklärung, oder als Nottestament.