Der Geschädigte, der auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet, kann wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Geldentschädigung verlangen. Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein bestimmter, vom beschädigten Kfz abhängiger Geldbetrag pro Tag, an dem Sie Ihr Auto unfallbedingt nicht nutzen können.
Die Nutzungsausfallentschädigung liegt dabei in der Regel zwischen 35 bis 40 % der üblichen Miete. Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch nach herrschender Meinung nur verlangt werden, wenn auch der Nachweis erbracht wird, dass das Fahrzeug repariert worden ist. Bei Totalschaden verlangen Versicherungen oft den Nachweis der Ersatzbeschaffung, wobei das Ersatzfahrzeug innerhalb von höchstens sechs Monaten angeschafft worden sein muss.
In aller Regel wird von den Versicherungen die im Gutachten angegebene Dauer der Wiederbeschaffung – meist bis zu 14 Tage – als Nutzungsausfall reguliert. Dabei vergessen die Versicherungen oft, dass im Fall der Verkehrsuntüchtigkeit noch die Zeit vom Unfalltag bis zur Erstellung des Gutachtens bzw. zur Kenntnis des Geschädigten vom Gutachten hinzugerechnet werden muss.
Die anzusetzende Dauer für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung ergibt sich demnach bei Verkehrsuntüchtigkeit aus der Addition von:
- der Dauer der Schadensaufnahme bzw. dem Vorliegen des Gutachtens (Schadensfeststellungsfrist),
- einer angemessenen Überlegungs- und Erkundungsfrist (1 bis 5 Tage) und
- der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer (in der Regel bis zu 14 Tagen).