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Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen von selbst auf den Erben über. Manchmal dauert es aber längere Zeit bis der Erbe ermittelt ist oder bis feststeht, ob er die Erbschaft annimmt. In diesen Fällen kann vom Nachlassgericht im Falle eines Fürsorgebedürfnisses ein Nachlasspfleger als gesetzlicher Vertreter des oder der Erben bestellt werden. Die Nachlasspflegschaft endet mit ihrer Aufhebung durch Gerichtsbeschluss. Der Erbe erhält dann Besitz am Nachlass

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