Die Pflichtteilsquote des Ehegatten ist abhängig vom Güterstand und den beim Erbfall vorhandenen Verwandten des Erblassers. Schlägt der überlebende Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft den testamentarischen Erbteil aus, kann er neben dem Zugewinnausgleichsanspruch den kleinen Pflichtteil (mindestens 1/8) geltend machen, was im Einzelfall für den überlebenden Ehegatten lukrativer sein kann als das Erbe anzunehmen. Allerdings hat der überlebende Ehegatte hierfür in der Regel nur sechs Wochen Zeit. Er muss innerhalb der Ausschlagungsfrist prüfen, welche Handlungsalternative er wählt. Er sollte hierfür auf die Beratung eines spezialisierten Rechtsanwalts keinesfalls verzichten, da nicht nur die Berechnung der Pflichtteilsquoten, sondern auch die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs rechtlich äußerst kompliziert ist.