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Kapitalgesellschaft

Bedeutung

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet.

In Deutschland gibt es folgende Typen von Kapitalgesellschaften:

  • die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE);
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA);
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);
  • die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (als Unterform einer GmbH).

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