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Handschriftliches Testament

von Hand geschriebenes Testament

Das handschriftliche ist die neben dem notariellen Testament die beliebteste Form in Deutschland, den letzten Willen zu verfassen. Jeder volljährige geistig gesunde Mensch kann das Testament mit der eigenen Hand schreiben. In diesem Fall muss es allerdings vom Anfang bis zum letzten Buchstaben eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.

Eine kleine Abweichung bezüglich der Eigenhändigkeit jeden Erblassers ist nur das gemeinsame Verfassen des Testaments durch Eheleute. Bei dieser Form kann einer der Partner seinen letzten Willen handschriftlich niederlegen und unterschreiben. Der zweite Ehepartner schreibt eindeutig, dass er mit den Anordnungen einverstanden ist und unterzeichnet zum Schluss das Schriftstück ebenfalls. Beide Handschriften und Unterschriften ermöglichen später eine einwandfreie Identitätsprüfung.

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