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GmbH & Co. KG

Bedeutung

Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für alle hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Die Verwaltungskosten sind allerdings höher als bei der KG, da sowohl für die GmbH & Co. KG als auch die Komplementär-GmbH Buchführungspflicht besteht, Jahresabschlüsse erstellt und veröffentlicht und Steuererklärungen abgegeben werden müssen.

Die GmbH & Co. KG unterliegt ferner - anders als die KG - der Publizitätspflicht und muss ihre Jahresabschlüsse wie eine Kapitalgesellschaft offenlegen. Sie ist damit transparenter als eine KG.

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