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Erbe

Person, auf die im Erbfall das Vermögen des Erblassers ganz oder teilweise übergeht

Erbe ist die Person, auf die im Erbfall das Vermögen des Erblassers ganz oder teilweise übergeht. Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers und tritt in sämtliche Positionen des Erblassers ein. Dies bedeutet, dass er auch für Schulden des Erblassers haftet. Im Gegensatz zum Erben hat ein Vermächtnisnehmer nur einen Anspruch auf bestimmten Sachen aus dem Nachlass. Er tritt somit nicht in sämtliche Rechten und Pflichten des Erblassers ein. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen den bzw. die Erben auf Vermächtniserfüllung. 

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