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Dauertestamentsvollstreckung

Verwaltung des Nachlasses

Bei der Dauertestamentsvollstreckung obliegt dem Testamentsvollstrecker zunächst die Auseinandersetzung des Nachlasses und im Folgenden für einen vom Erblasser bestimmten Zeitraum die Verwaltung des Nachlasses oder Teilen vom Nachlass.

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