Unter dem Cognationsprinzip versteht man das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich durch die Blutsverwandten des Erblassers, also ohne gesetzliche Erbberechtigung des Ehepartners oder adoptierter Kinder.
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Unter dem Cognationsprinzip versteht man das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich durch die Blutsverwandten des Erblassers, also ohne gesetzliche Erbberechtigung des Ehepartners oder adoptierter Kinder.