Das Bürgermeistertestament ist ein so genanntes Nottestament, welches der Erblasser beim Bürgermeister errichten kann, wenn zu befürchten ist, dass er sterben wird, ehe es ihm möglich war, ein ordentliches Testament zu errichten. Der Bürgermeister hat zur Testamentserrichtung zwei Zeugen hinzuzuziehen. Das Bürgermeistertestament verliert drei Monate nach der Errichtung seine Gültigkeit.