Bei Bruchteilsnießbrauch wird der Miteigentumsanteil eines Miteigentümers zum Beispiel an einem Grundstück ganz oder teilweise mit einem vollen Nießbrauch belastet. Beim Quotennießbrauch dagegen wird das ganze Grundstück nur mit einem teilweisen Nießbrauch, dem Bruchteil eines Nießbrauchs belastet.