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Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Von einer Betreuungsverfügung spricht man, wenn der Betroffene bereits vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit einen Vorschlag für einen möglichen Betreuer macht. Diesem Vorschlag hat das Betreuungsgericht zu entsprechen, wenn es nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft.

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