Bei der betreuten Wohngemeinschaft werden grundsätzlich mindestens zwei Verträge abgeschlossen:
- Ein Mietvertrag über das von dem Bewohner bewohnte Zimmer, der gleichzeitig die Mitnutzung von Gemeinschafträumen beinhaltet.
- Ein Pflegevertrag, in dem Pflegeleistungen zugunsten des betreffenden Bewohners vereinbart sind.
Der Bewohner hat in seiner gemieteten Wohnung das Hausrecht und zwar gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Zum Kern des Nutzungsrechts an einer Wohnung gehört das Besuchsrecht.