Mit einem Bestimmungsverhältnis kann der Erblasser mehrere Personen mit einem Vermächtnis bedenken, ein Dritter hat jedoch zu bestimmen, wer das Vermächtnis tatsächlich erhält.
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Mit einem Bestimmungsverhältnis kann der Erblasser mehrere Personen mit einem Vermächtnis bedenken, ein Dritter hat jedoch zu bestimmen, wer das Vermächtnis tatsächlich erhält.