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Bestandsverzeichnis

Bestandsverzeichnis

Ist jemand enterbt worden, steht ihm gegen den Erben ein Anspruch auf Vorlage eines sog. Bestandsverzeichnisses zu. Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Neben den vorhandenen Vermögenswerten müssen auch gewisse Schenkungen in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. 

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