Die Beerdigungs- bzw. Bestattungskosten haben grundsätzlich die Erben zu tragen, also nicht die nächsten Angehörigen, wenn diese keine Erben geworden sind. Für die laufenden Kosten der Unterhaltung und Pflege des Grabes haben die Erben jedoch nicht aufzukommen. Diese Kosten sieht der Gesetzgeber als sittliche Pflicht der Angehörigen an.