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Bedingtes, befristetes, betagtes Vermächtnis

Bedingtes, befristetes, betagtes Vermächtnis

Eine Befristung oder Zeitbestimmung macht die Wirkung des Vermächtnisses von einem künftigen gewissen Ereignis abhängig. Im Unterschied zur Bedingung ist bei der Befristung der Eintritt des künftigen Umstandes, von dem die Wirkung des Vermächtnisses abhängig gemacht wird, gewiss. Bei der Bedingung ist der Eintritt des künftigen Ereignisses ungewiss. Es kann aber auch sein, dass der Erblasser nur die Fälligkeit des Vermächtnisses hinausschieben wollte. Dann liegt ein sogenanntes betagtes Vermächtnis vor, das mit dem Tod des Erblassers anfällt, aber erst zum festgesetzen Tag fällig wird.

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