Beim Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Haus oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu errichten und dem Käufer nach Fertigstellung die Immobilie schlüsselfertig zu übergeben.
Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag (§433 BGB) und Werkvertrag (§ 631 BGB) und unterliegt den strengen Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Der Käufer ist darauf angewiesen, dass er vom Bauträger zutreffend über das geplante Objekt informiert wird. Maßgeblich ist insbesondere die Baubeschreibung.