Ausstattungen sind solche Leistungen, die der Erblasser seinen Abkömmlingen im Hinblick auf dessen Heirat oder zur Begründung bzw. zur Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung zuwendet.
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Ausstattungen sind solche Leistungen, die der Erblasser seinen Abkömmlingen im Hinblick auf dessen Heirat oder zur Begründung bzw. zur Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung zuwendet.