In einem Auslegungsvertrag bekunden die Beteiligten ihre Einigung hinsichtlich einer einvernehmlichen Würdigung des Testamentsinhalts. So kann oft Ärger bei auslegungsbedürftigen Testamenten vermieden werden.
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In einem Auslegungsvertrag bekunden die Beteiligten ihre Einigung hinsichtlich einer einvernehmlichen Würdigung des Testamentsinhalts. So kann oft Ärger bei auslegungsbedürftigen Testamenten vermieden werden.