Nach dem Erbfall können erbrechtliche Ansprüche häufig nicht beziffert werden, da entsprechende Informationen fehlen. Aus diesem Grund gewährt das Erbrecht für viele Fälle so genannte Auskunftsansprüche. So kann zum Beispiel der Pflichtteilsberechtigte vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen. Auch können Erben vom Generalbevollmächtigten grundsätzlich Auskunft und Rechenschaft über die für den Erblasser getätigten Geschäfte verlangen.