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Aufgebotsverfahren

Bedeutung

Erben wissen oft nicht, ob und wie viel Schulden der Erblasser hinterlassen hat. Verteilen sie den Nachlass bevor die Schulden beglichen sind, haften sie für die Erblasserschulden persönlich und mit dem eigenen Vermögen. Das Aufgebotsverfahren ermöglicht es den Erben, ihre Haftung für Erblasserschulden auf den Nachlass zu beschränken. Im Rahmen des vom Erben innerhalb eines Jahres nach Erbschaftsannahme beantragten Aufgebotsverfahrens werden die Gläubiger des Erblassers vom Gericht zur Anmeldung ihrer Forderung aufgefordert. Das Aufgebotsverfahren soll dem Erben eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung des Nachlasses geben. So kann er sich entscheiden, ob er eine amtliche Nachlassliquidation durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragt oder den Nachlass in Selbstverwaltung behält und ein Inventar errichtet. Wurde ein Aufgebotsverfahren beantragt und von Gericht zugelassen, ist der Erbe bis zur Beendigung des Verfahrens berechtigt, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern.

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