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Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag, als Sonderform eines Dienstvertrages, regelt die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundsätzlich sind beim Abschluss des Arbeitsvertrags keine Formvorschriften zu beachten. Der Arbeitsvertrag kann folglich nicht nur mündlich, sondern auch konkludent, sprich durch die Aufnahme der Arbeitstätigkeit geschlossen werden. Soll ein Arbeitsverhältnis nur auf Zeit, also befristet, eingegangen werden, so sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Schriftform vor.

Der Mindestinhalt des Arbeitsvertrages umfasst die Bezeichnung der Vertragsparteien, die Arbeitsleistung sowie den Zeitpunkt, ab wann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu beginnen hat. Wird keine Regelung über das Gehalt getroffen, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

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