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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen oder kann er seiner Arbeit nur unter der Gefahr nachkommen, seinen Zustand erkennbar zu verschlimmern, spricht man von Arbeitsunfähigkeit.

Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers besteht unabhängig davon, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch vorliegt oder ob sich der Arbeitnehmer im Ausland befindet.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, obliegt dem Arbeitnehmer auch eine Nachweispflicht. Er hat die Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Diesen Nachweis kann der Arbeitgeber auch schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen, ohne dass er hierfür einer Begründung oder eines besonderen Grundes bedarf.

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