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Annahme der Erbschaft

Bedeutung

Die Annahme der Erbschaft geschieht durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung oder durch Ablauf der Ausschlagungsfrist. Diese Frist beträgt in der Regel 6 Wochen, in Ausnahmefällen auch mal 6 Monate, wenn sich der Erbe zu Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aufgehalten halt. Die Ausschlagungsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von dem Anfall und dem Grund seiner Berufung zum Erben Kenntnis erlangt hat. Ist eine letztwillige Verfügung vorhanden, die eine Erbeinsetzung enthält, beginnt die First jedoch nicht vor Eröffnung der letztwilligen Verfügung durch das Nachlassgericht.

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