Ein bindendes Angebot des Verkäufers an den potentiellen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmten Bedingungen zu erwerben, nennt man auch Ankaufsrecht.
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Ein bindendes Angebot des Verkäufers an den potentiellen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmten Bedingungen zu erwerben, nennt man auch Ankaufsrecht.