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Altenteil

Altenteil

Der Altenteil oder Austrag bezeichnet Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs bei Abschluss eines Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. 

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