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AG

Aktiengesellschaft

Bei der Aktiengesellschaft bzw. kurz AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Die Rechtsform der AG wird vor allem von großen Unternehmen genutzt, da bereits für die Gründung ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt wird. Das Besondere an dem Grundkapital einer AG ist die Zerlegung in einzelne Aktien. Durch dieses Splitten wird eine Beteiligung an dieser Unternehmensform auch schon mit kleinen Beiträgen ermöglicht. Die Personen, die Aktien erwerben, werden als Aktionäre bezeichnet und sind durch den Kauf einer Aktie am Grundkapital der AG beteiligt. Ebenfalls positiv ist das finanziell begrenzte Risiko bei einer Aktienvergabe und gleichzeitig die Möglichkeit, mittels Aktien in hohem Umfang Eigenkapital zu beschaffen. Sollte die Aktiengesellschaft einmal zahlungsunfähig sein, haften die Gläubiger trotzdem nur durch das Gesellschaftsvermögen. Die Haftung hinsichtlich offener Verbindlichkeiten beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital und das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt somit unangetastet.

Eine Aktiengesellschaft setzt sich aus drei grundlegenden Organen zusammen: Die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die AG wird von dem Vorstand eigenverantwortlich geleitet, welcher wiederum aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Der Vorstand wird von dem zweiten Organ, dem Aufsichtsrat, bestellt und überwacht. Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ einer AG und setzt sich aus allen Aktionären einer Aktiengesellschaft zusammen.

Synonyme: Aktiengesellschaft

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