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Adoption

Bedeutung

Adoption ist die Annahme einer natürlichen Person als Kind. Durch Adoption wird eine Verwandtschaft begründet. Diese rechtliche Verwandtschaft ist der Blutsverwandtschaft grundsätzlich gleichgestellt. Somit werden auch Adoptivkinder erbrechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt. Allerdings behandelt das Gesetz die Adoption volljähriger Kinder teilweise anders als die Adoption Minderjähriger. 

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