Die Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall der Testamentsvollstreckung. Der zur Abwicklung berufene Testamentsvollstrecker hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, die letztwilligen Anordnungen des Erblassers auszuführen, Vermächtnisse zu erfüllen, Auflagen zu erfüllen, Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen und schließlich die Auseinandersetzung des Nachlasses vorzunehmen.