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Abschmelzungsfrist

Abschmelzungsfrist

Auch unentgeltliche oder teilunentgeltliche Zuwendungen sind nicht ergänzungspflichtig, wenn zur Zeit des Erbfalls bereits zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes vergangen sind. Für seit dem 01.01.2010 eingetretene Erbfälle gilt zudem nicht mehr das Alles- oder Nichts-Prinzip sondern eine Pro-Rata-Lösung, d.h. innerhalb der 10-Jahres-Frist wird die Schenkung Jahr für Jahr um 10 % geringer berücksichtigt. Der Beginn dieser Abschmelzungsfrist ist allerdings für einige Sachverhalte bislang noch nicht abschließend geklärt. Entscheidend ist grundlegend die wirtschaftliche Ausgliederung des Geschenks aus dem Vermögen des Erblassers.

Synonyme: Abschmelzung

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