Die Abschichtung ist eine spezielle Form der Auseinandersetzung zwischen Erben. Bei der Abschichtung scheidet ein Miterbe vollständig aus der Erbengemeinschaft aus, meist gegen Zahlung einer Abfindung. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst dabei den übrigen Miterben kraft Gesetzes entsprechend deren Erbquote an. Die Abschichtung wird häufig verwendet, um bei der Erbauseinandersetzung Notarkosten zu sparen, wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden und ein oder mehrere Miterben diese übernehmen möchten. Der Abschichtungsvertrag selbst bedarf nämlich nicht der notariellen Beurkundung. Zwar ist anschließend eine Grundbuchberichtigung durchzuführen; hierbei ist jedoch nur eine notariell beglaubigte Erklärung des ausgeschiedenen Erben erforderlich, welche deutlich günstiger ist als ein Grundstücks- oder Erbteilsübertragungsvertrag.